Cookiebanner Pflicht - Opt-in und Opt-out

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24.05.2021, 11:21
6 Min.

Die meisten Seitenbetreiber im WWW begrüßen die User regelrecht mit einem Cookie-Hinweis bzw. einem Cookieban-ner. Das Thema Cookies für Webseiten besteht aber nicht nur darin, dass ein solcher Banner eingeblendet wird. Die Frage ist, ob Seitenbetreiber überhaupt Cookiehinweise benötigen und ob eine Einwilligung für alle Cookies nötig ist. Eine große Rolle spielt dabei das jüngste EuGH-Urteil. Durch die EU-Cookie Richtlinie ist der User verpflichtet eine Einwilli-gung zu geben, dass er die Cookies akzeptiert. In Deutschland ausschlaggebend ist § 15 Abs.3 Telemediengesetz (TMG).

Dieser Gesetzespassus besagt, dass es ausreicht, dass der User unterrichtet wird und auf sein Widerspruchsrecht hingew-iesen wird. Dies kann dem Gesetz nach auch in einem Cookie-Hinweis durch einen Banner mit Link auf die Datens-chutzerklärung erfolgen. Viele User halten das für großen Quatsch. Auf der anderen Seite scheint es aber Pflicht zu sein. Um zu verstehen, was für unterschiedliche Einsatzzwecke von Cookies es gibt, muss man erst einmal wissen, was Optin und Optout ist. Was ist das und worin bestehen die Unterschiede und vor allem: Ist das in Zusammenhang mit Cookies Pflicht oder eher Quatsch?

Das Opt-In Verfahren

Beim Optin bzw. Opt-in Verfahren handelt es sich um eine Methode, die zum Bereich des Permission-Marketing gehört. Bei diesem Marketing-Verfahren müssen Kontakte (also die User) gefragt werden, ob sie die Informationen oder die Werbung beispielsweise in der Form von einem Newsletter erhalten wollen. Wenn dies gewünscht ist, muss der User dem auch ausdrücklich in der Anmeldung zustimmen. Mit dieser Einwilligung bestätigt der User, dass er einwilligt dass zum Beispiel seine Email-Adresse verwendet werden darf.

Einfach erklärt: Der User stimmt zu, dass er ein Informations- oder Werbeangebot erhält, zum Beispiel per Email. Doch das einfache Optin reicht nicht aus seit dem Inkrafttreten der DSGVO. Denn um sich vor ungewünschten Informations- und Werbeangeboten zu schützen, ist das das sogenannte Double-Opt-In nötig. Hierbei muss der User aktiv durch einen Klick dem Informations- oder Werbeangebot zustimmen. Allerdings darf der User damit auch nicht gleich bespielt werden. Bevor es soweit ist, erhält der User eine Email, in der sich ein Bestätigungslink befindet, der das gewünschte Angebot aktiviert. Auf diese Weise sollen personenbezogene Daten geschützt werden. Somit erhält nur derjenige Werbung, der den Zugang zu der Email-Adresse hat und der sich darüber bewusst ist, dass er den Bestätigungslink betätigt hat. Wenn der Bestätigungslink nicht aktiviert wird, kann die Email-Adresse nicht für die Werbung verwendet werden. Viele User empfinden diese doppelte Absicherung als reinen Blödsinn, ist aber eine Notwendigkeit von Gesetz-eswegen her.

Dem Seitenbetreiber im WWW bringt Opt-In sehr viele Vorteile. Durch die Cookies bzw. die Cookiebanner wird seine Werbung gesehen, wodurch Optin bzw. der Cookiebanner für die Werbetreibenden kein Quatsch ist, für die User jedoch, die die Webseite besuchen, aber durchaus mit der Zeit lästig werden kann. Denn jedes Mal die Maus in Griffweite zu haben, um auf den Bestätigungsbutton zu drücken, kann vor allem wenn etwas gesucht wird im WWW, sehr lästig sein mit der Zeit. Es gibt zudem keine Möglichkeit die Cookiebanner auszuschalten. Deaktiviert man die Cookies, wird die Webseite nicht mehr angezeigt oder es fehlen Funktionen. Die Betreiber der Webseite haben somit eine doppelte Sicherheit: Zunächst einmal können Sie sich rechtlich absichern nach DSGVO. Darüber hinaus wollen Unternehmen über Cookiebanner erreichen, dass ihre Angebote gesehen werden bzw. sichtbar sind. Als Quatsch ist von der Seite der Unternehmen Opt-In somit nicht anzusehen, sondern eher als Absicherung in Bezug auf die DSGVO. Zu beachten ist darüber hinaus die Möglichkeit bzw. die Möglichkeiten, die sich für das Optout ergeben.

Was steckt hinter Opt-out?

Als Optout wird die technische Funktion rund um die Datenverarbeitung bezeichnet. Wörtlich übersetzt bedeutet dies: "nicht mitmachen". Damit kann es sich sowohl auf das Widerrufsrecht beziehen, wie auch auf das Widerspruchsrecht. Typische Möglichkeiten Optout anzuwenden ist das Entfernen eines Häkchens, um einer Verarbeitung zu widersprechen bzw. einen Link am Ende von einer Email zu widersprechen.

Was ist rechtlich sicher?

Die Frage ist trotz der überaus rechtlich abgesicherten Cookiebanner noch, was ein einzelner Webseitenbetreiber konkret tun kann. Die Antwort darauf lautet: Eine Cookie Einwilligung per Consent Tool, über das sich die Seitenbetreiber die Einwilligung der User für die Nutzung der Seite jederzeit einholen können. Wichtig ist hier der Cookie Hinweis, der auch als Cookie Warnung eingeblendet wird bevor die Seite betreten werden kann. Warnung, das klingt natürlich als sehr energisch und eindringlich und entsprechend dahingehen, dass man sich in Gefahr begibt, wenn man die Cookies nicht akzeptiert.

Für viele unerfahrene User klingt das so beim Betreten von einer Webseite, dass sie auf dieser Webseite etwas "Unlau-teres" bzw. für sie Gefährliches erwartet. Dabei handelt es sich um nichts anders, als die Cookies, die es letztlich dem Webseitenbetreiber möglich machen nachzuvollziehen wer bzw. wie viele Menschen auf der Webseite zu Besuch waren. Grundsätzlich gilt: Cookies sind nichts gefährliches, sondern nur eine kleine Hürde hin zu dem Angebot. Von dieser Warte aus gesehen ist die Cookie Warnung im Sinne von Warnung eigentlich Quatsch, aber rechtlich eben eine Pflicht.

Verständliche Cookie Warnung

Wichtig ist, dass die Cookie Warnung verständlich formuliert ist. Das heißt, der Text für die Nutzung der Cookies sollte möglichst korrekt und verständlich formuliert werden und nicht "Angst schüren", dass man mit dem Anklicken sich auf etwas "Gefährliches" einlässt.

Der Cookie Text sollte daher so formuliert sein, dass jeder User - ob nun Laie oder Profi - weiß, um welche Daten
es geht und wozu diese genutzt werden. Erwähnt werden sollte auch, an wen die Daten gegebenenfalls weitergeleitet werden. Verständlich muss im Cookie Text formuliert werden muss auch, um was für Dienste es sich handelt und wie die Daten übertragen werden. Nur wenn der User dies wirklich verstanden hat, darf dieser sich die Daten wirklich herunterladen.

Wann ist keine Cookie Warnung Pflicht?

Grundsätzlich ist die Cookie Warnung Pflicht nach den geltenden Gesetzen. Es gibt aber auch Ausnahmen. Zu den Cookies, die keiner Einwilligung der User bedürfen, gehören:

  • Warenkorb-Cookies beim Online Shop
  • Login-Status einer Community
  • Sprachauswahl auf einer internationalen Webseite

Diese Ausnahmen von der Pflicht Cookies zu bestätigen bzw. diesen einzuwilligen, machen dem User den Weg durchs WWW recht einfach. Durch diese wenig hohen Hürden verschafft sich das WWW den Eindruck, dass das mit der Einwilligung zu den Cookies gar nicht so schlimm ist, wie sich das eigentlich anfühlt bzw. anhört.

Gestaltung des Cookiebanner

Webseitenbetreiber können den Usern auf ihrer Webseite das Leben auch noch erleichtern, wenn Sie nicht in Leuchtschrift bzw. aufblinkenden Buttons die Cookie Einwilligung präsentieren. Dies ist auch nur selten der Fall, da sich die meisten Webseitenbetreiber beraten lassen und nicht gleich auf der Startseite mit blinkenden Buttons auf die User einwirken. Das WWW ist schon grell und aufregend genug, dass es nicht auch noch Cookiebanner bedarf, um die Aufmerksamkeit der User auf die Webseite zu lenken. Wenn die Cockiebanner auffällig sind, kann es sein, dass diese irgendwie "nervig" wirken. Und das kann dazu führen, dass die Webseite nicht mehr besucht wird. Dabei muss dem User immer wieder vor Augen gehalten werden, dass aufgrund des Gesetzes Cookiebanner Pflicht sind, auch um die User selbst vor unerwünschter Werbung zu schützen. Denn wer möchte schon gerne unerwünschte Werbung in seinem Email-Postfach haben.

Cookiebanner sind aus diesem Grund kein "Quatsch", sondern für den Webseitenbetreiber Pflicht und
für den User selbst ein gewisser Schutz vor unerwünschter Werbung. Gerne unterstützen wir Sie bei der richtigen Einrichtung Ihres Cookiebanner für Ihre Webseite. Treten Sie mit uns in Kontakt und gemeinsam schauen wir, welcher Cookiebanner der Richtige für Sie ist.

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